Öffentliche Einrichtungen im Fokus der Energieeffizienz
Vorbildfunktion der Gebäude öffentlicher Einrichtungen (Länder und Gemeinden) — EU-Energieeffizienzrichtlinie EED III
Der Artikel 6 befasst sich mit der Vorbildfunktion öffentlicher Einrichtungen im Hinblick auf die Renovierung von beheizten und/oder gekühlten Gebäuden. Gemäß der Richtlinie 2010/31/EU müssen Mitgliedstaaten sicherstellen, dass jährlich mindestens 3 % der Gesamtfläche öffentlicher Einrichtungen im Einklang mit Energieeffizienzstandards saniert werden.
Die Renovierungsquote kann auf zukünftige Jahre übertragen werden, und es gibt Regelungen für den Umgang mit Gebäuden, die nicht wirtschaftlich oder funktional in Niedrigstenergiegebäude umgewandelt werden können.
Ein Inventar aller relevanten Gebäude wird erstellt und regelmäßig aktualisiert. Für beispielsweise Gebäude mit besonderen historischen Wert weniger strengere Anforderungen.
Die Gemeinden müssen der Kommission ihre voraussichtlichen Energieeinsparungen bis Ende 2023 mitteilen.
Mit unseren langjährigen Erfahrungswerten erstellen wir für Sie Energieausweise und Energiekonzepte und unterstützen Sie dabei die Anforderungen durch die EED III an Ihre Gebäude zu erfüllen.